Förderung durch die KfW
Eine Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen können private Eigentümer und Mieter seit November 2015 im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen. Dabei sind Maßnahmen für altersgerechten Umbau (Barrierereduzierung) und Einbruchschutz frei kombinierbar.
Gefördert wird im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ unter anderem:
- Einbau von Alarmanlagen nach DIN EN 50131, Grad 2 oder besser
- Gegensprechanlagen
- Einbau einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren nach DIN EN 1627 Widerstandsklasse RC 2 oder besser
- Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren
- Nachrüstung von Fenstern nach DIN 18104, Teil 1 oder 2
- einbruchhemmende Gitter und Rollläden nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2
Zuschüsse
Nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten richtet sich die Höhe der Zuschüsse. Sie betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich 10 Prozent. Materialkosten als auch Handwerkerleistungen sind förderfähig.
Kredit
Alternativ kann seit dem 1. April 2016 im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ auch ein zinsgünstiger Kredit (0,75 % Sollzins) beantragt werden.
Der Kredit-Antrag ist – im Gegensatz zum Antrag auf Investitionszuschuß (der direkt bei der KfW gestellt werden muß) – bei einem vom Antragsteller zu wählenden Finanzierungsinstitut zu stellen.
Ein Antrag auf Förderung muß bei der KfW eingehen, bevor mit den Maßnahmen begonnen wird. Bereits begonnene oder schon abgeschlossene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Nach positiver Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller von der KfW eine Zuschuß-Zusage. Die KfW empfiehlt, diese Zusage abzuwarten und erst dann mit dem Vorhaben zu beginnen.
Eine weiteres Förderprogramm ist das Programm Einbruchschutz 455-E. Gefördert wird mit einem Zuschuß von bis zu 1.600 Euro, wenn Sie Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen und entsprechende Maßnahmen umsetzen wollen. Gefördert wird mit diesem Programm unter anderem:
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
- Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge
- Einbau einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren
- Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren
- einbruchhemmende Gitter und Rollläden
- Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster, Balkon- und Terrassentüren
Nicht förderfähig sind solche Baumaßnahmen in Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb und gewerblich genutzte Flächen/Gebäude.
Konditionen
- bis 1.000 Euro Investitionskosten: Zuschuß in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten
- darüber hinausgehende Investitionskosten: 10 % der förderfähigen Kosten
Weitere Informationen
Alle hier gemachten Angaben entsprechen dem Stand August 2019.
Die Anträge müssen vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden.
Sie erreichen die kostenfreie KfW-Servicenummer Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr unter 0800-5399002.
Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen bietet die KfW-Homepage unter www.kfw.de/einbruchschutz bzw. hier.